1. GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Stadt Fulda, vertreten durch das Kulturamt des Magistrats, Theater- und Musikmanagements und Einzel-, Firmen- und GruppenkundInnen (im Folgenden einheitliche „KundInnen“). Sie werden beim Erwerb einer Eintrittskarte für eine Aufführung im Schlosstheater Fulda zum Bestandteil des Vertrages zwischen der Stadt Fulda und den KundInnen.
2. EINTRITTSPREISE UND ERMÄSSIGUNGEN
2.1 Allgemein
Die Vorstellungen werden verschiedenen Preiskategorien zugeordnet. Die Preise, Ermäßigungen und Gebühren sind im aktuellen Spielzeitheft sowie auf der Homepage des Schlosstheater Fulda ausgewiesen. Irrtümer und Änderungen vorbehalten
2.2 Ermäßigungen
SchülerInnen, Auszubildende und Studierende bis zum vollendeten 30. Lebensjahr erhalten für alle Abendveranstaltungen ermäßigte Karten zu 9,– €. Schwerbehinderte (ab einem Grad der Behinderung von 50 %) erhalten 30 % Ermäßigung auf die Kassen- und Abonnementpreise. Ermäßigungen können nur gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises gewährt werden. Inhaber des Berechtigungsausweises der Fuldaer Tafel können 15 Minuten vor der Vorstellung kostenlose Restkarten an der Abendkasse erhalten. Die Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich. Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt. KäuferInnen von ermäßigten Eintrittskarten sind dazu verpflichtet, auf Anfrage des Einlasspersonals beim Besuch der Veranstaltung die Berechtigung für den Ermäßigungsanspruch nachzuweisen. Wird der erforderliche Nachweis nicht erbracht, ist das Schlosstheater Fulda berechtigt, den Differenzbetrag zu erheben oder gegebenenfalls den Einlass zu verwehren. Beschäftigte der Stadtverwaltung Fulda erhalten einen Mitarbeitendenrabatt von 30 %.
2.3 Abonnements
Informationen zu den unterschiedlichen Abonnementarten und -preisen sowie zu den besonderen Abonnementbedingungen sind im aktuellen Spielplanheft sowie auf der Homepage des Schlosstheater Fulda verfügbar.
3. KARTENVERKAUF
3.1 Allgemein
Eintrittskarten können an der Theaterkasse, schriftlich, telefonisch oder online reserviert bzw. erworben werden. Erfolgt die Bestellung schriftlich, telefonisch oder online, wird als Bestätigung mündlich oder schriftlich eine Kunden- bzw. Auftragsnummer mitgeteilt. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten
Die Theaterkasse ist Mo. bis Mi. 10-16 Uhr, Do. 10-18 Uhr und Fr. 10-13 Uhr durchgängig geöffnet. Während der Theaterferien und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist die Theaterkasse geschlossen. Die Abend-/Vorstellungskasse öffnet 1 Stunde vor Vorstellungsbeginn und schließt mit dem Beginn der Vorstellung. An der Abend-/Vorstellungskasse werden ausschließlich Eintrittskarten für die unmittelbar folgende Vorstellung verkauft. Es findet grundsätzlich kein Vorverkauf für andere Veranstaltungen an der Abend-/Vorstellungskasse statt.
3.2 Vorverkauf
Die Zeiten für den Beginn des allgemeinen Vorverkaufs finden Sie detailliert im aktuellen Spielplanheft sowie auf der Homepage des Schlosstheater Fulda. Die Zeiten werden in jeder Saison entsprechend angepasst.
3.3 Reservierungen/Kartenabholung (unbezahlte Karten)
Schriftliche (per Post oder E-Mail) und telefonische Kartenbestellungen können ab dem regulären Beginn des Vorverkaufs vorgenommen werden. Reservierte Karten müssen innerhalb von fünf Werktagen (nach Eingang der Bestellung) abgeholt werden. Ab fünf Werktagen vor einer Veranstaltung können Karten für die Abendkasse reserviert werden, in diesem Fall sind die Karten bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen.
Kartenbestellungen, die am Vorstellungstag vorgenommen werden, sind ebenfalls bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen.
Sofern eine Eintrittskarte reserviert wurde, verfällt diese ersatzlos, falls sie nicht innerhalb der vereinbarten Reservierungsfrist bezahlt wird.
Bezahlte Karten können bis Vorstellungsbeginn an der Theaterkasse abgeholt werden. Werden die Karten nicht abgeholt, besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückzahlung des Kaufpreises. Wird eine Zusendung der Eintrittskarten gegen Rechnung gewünscht, erhebt das Theater zusätzlich zum Kaufpreis eine Versandkostenpauschale. Die erhaltenen Eintrittskarten sind auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen; Reklamationen sind dem Theater unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
3.4 Online-Tickets
Der Erwerb von Online-Tickets ist über den Ticket-Shop des Schlosstheater Fulda möglich, der über die Internetseite des Schlosstheaters Fulda erreicht wird. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht von den KundInnen aus, sobald sie online ihre Kartenbestellung aufgegeben haben. Die KundInnen bestätigen im Online-Buchungsprozess die dort aufgeführten Kartenpreise. Vor Vertragsschluss angezeigte Gebühren sind Bestandteil des Vertrages zwischen den KundInnen und dem Schlosstheater Fulda. Wenn die Zusendung der Eintrittskarten erwünscht ist, erfolgt die Lieferung der bestellten Eintrittskarten auf Kosten und Risiko der KundInnen, d.h. die KundInnen haften für den zufälligen, unverschuldeten Untergang der Eintrittskarten. Ein unverschuldet verspäteter Zugang von versendeten Eintrittskarten beim Kunden / bei der Kundin steht dem zufälligen Untergang der Eintrittskarten gleich. Die KundInnen sind verpflichtet, unverzüglich nach Lieferung der Eintrittskarten diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen und Reklamationen unverzüglich gegenüber dem Schlosstheater Fulda schriftlich oder per E-Mail zu erklären.
Beim Ticketdirect-Verfahren ist das Ticket im Papierformat DIN A4 auszudrucken. Es darf nicht vervielfältigt oder verändert werden. Falls von diesem Ticket Kopien auftauchen, erhält nur die Besitzerin / der Besitzer, die / der als erstes am Einlass erscheint, Zutritt zur Veranstaltung. Weiterhin behält sich das Schlosstheater Fulda das Recht vor, von der Kartenkäuferin / dem Kartenkäufer, deren / dessen Ticket aufgrund seines Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten Ticketdirect-Eintrittskarten zu verlangen.
Das Theater haftet nicht bei Verlust und/oder Missbrauch eines solchen Tickets.
3.5 Gutscheine
Wertgutscheine sind ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig. Mit Ablauf der Gültigkeit verliert der Inhaber des Gutscheins seinen Anspruch auf Einlösung. Es ist nicht möglich, den Gutschein gegen Geldersatz umzutauschen.
Wertgutscheine können im Online-Ticket-Shop oder an der Theaterkasse eingelöst werden.
3.6 Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt
Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe eines individuellen Kassenzeichens zur Zahlung fällig.
Zahlungen können durch Barzahlung, Überweisung, EC-Karte oder Kreditkarte (VISA, Mastercard) erfolgen.
Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist in den freien Verkauf gegeben.
4. RÜCKGABE UND UMTAUSCH VON EINTRITTSKARTEN / KARTENVERLUST
4.1 Allgemein
Die Rückgabe von Eintrittskarten gegen eine Erstattung des Eintrittspreises ist grundsätzlich ausgeschlossen.
4.2 Vorstellungsänderungen und –ausfall
Bei Besetzungsänderungen besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Wird eine andere Produktion gespielt als angekündigt, werden die vorher gekauften Eintrittskarten bis zum Vorstellungsbeginn gegen Erstattung des Kartenpreises zurückgenommen. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet.
Bei Vorstellungsausfall aus anderen Gründen als höherer Gewalt (Streik, Stromausfall, Naturkatastrophe u. ä.) bietet das Theater den Umtausch gegen eine gleichwertige Eintrittskarte für eine andere Vorstellung nach Wahl innerhalb derselben Spielzeit an, oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Theater unverzüglich, spätestens binnen eines Monats nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen; anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war bzw. wenn vor der Pause abgebrochen wird. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens binnen eines Monats nach der abgebrochenen Vorstellung dem Theater gegenüber geltend zu machen.
4.3 Zusätzliche Serviceleistungen
Auf zusätzliche Serviceleistungen, wie Übertitel, Einführungen, Publikumsgespräch, Premierenfeier u. ä. besteht kein Anspruch. Sie sind nicht Bestandteil des Eintrittspreises. Sofern eine Serviceleistung nicht bzw. eingeschränkt angeboten wird oder ausfällt, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder Preisermäßigung.
4.4 Kartenverlust
Bei Verlust von Eintrittskarten oder Abonnement-Ausweisen wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Theaterkasse.
5. BEGINN/EINLASS
Das Theater wird in der Regel in jeder Spielstätte eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.
Nach Beginn einer Vorstellung kann mit Rücksicht auf die Mitwirkenden und die anderen Gäste nicht oder erst zu einem vom Schließpersonal festgelegten geeigneten Zeitpunkt ein Einlass in den Saal erfolgen. Dies gilt auch, wenn ein Gast während einer Vorstellung den Saal verlässt und zurückkehren
möchte. Ein Anspruch auf einen Nacheinlass besteht nicht.
Für Rollstuhlfahrer stehen unter Vorbehalt der Verfügbarkeit in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Die Buchung eines Rollstuhlplatzes muss direkt über den Ticketshop erfolgen.
6. TON-, FOTO- UND FILMAUFNAHMEN
Am Veranstaltungsort sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen strikt untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen und strafbar sein. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht in den Saal genommen werden. Mobile Endgeräte sind auszuschalten.
Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können vom Theater eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.
KundInnen des Theaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Ton-, Foto- und Filmaufnahmen macht und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
7. GARDEROBE UND FUNDSACHEN
Das Mitnehmen von Garderobenstücken (Mänteln, Schirmen, Rucksäcken usw.) zu den Plätzen ist nicht gestattet.
Das Schlosstheater Fulda stellt seinen BesucherInnen im Foyer des Großen Hauses Garderoben zur Verfügung, die diese gegen eine Gebühr benutzen können. Für Verlust oder Beschädigungen der an der Garderobe aufbewahrten Gegenstände haftet das Schlosstheater bzw. dessen Pächterin nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist auf den Zeitwert bzw. auf 250 € für alle auf eine Garderobenmarke abgegebenen Gegenstände begrenzt.
Nicht an der Garderobe aufbewahrt werden Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck. Befinden sich in den an der Garderobe abgegebenen Mänteln, Rücksäcken etc. solche Gegenstände, die von der Aufbewahrung ausgeschlossen sind, tragen die Gäste das Risiko für eine Beschädigung oder ein Abhandenkommen dieser Gegenstände.
Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Garderobenpersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Garderobenpersonal zu melden.
8. HAUSRECHT / HAUSORDNUNG
Das Hausrecht im Schlosstheater wird von der Leitung des Schlosstheaters ausgeübt. Sie kann das Hausrecht auf andere Personen delegieren.
Personen können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Anwesende belästigen. Ferner kann der Zutritt verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass die Person die Vorstellung stören oder andere Gäste belästigen wird und/oder wenn bereits früher gegen die Hausordnung verstoßen wurde. Das Theater kann diese Personen von der Vorstellung ausschließen oder gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.
Es ist nicht zulässig, einen anderen, als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder die Person von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.
Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z.B. Handys, elektronische Uhren) sind auszuschalten. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine sperrigen Gegenstände (Taschen, Rucksäcke, Kindersitze u.a.) in den Saal mitgenommen werden. Die Mitnahme von Tieren in das Theater ist nicht gestattet. Von dieser Regelung ausgenommen sind Blindenhunde, für die jedoch eine Anmeldung beim Kartenkauf notwendig ist.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten des Theaters ist untersagt. Ebenso ist der Verzehr von Speisen und Getränken im Saal grundsätzlich nicht gestattet. Das geltende Rauchverbot ist einzuhalten.
Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müssen alle Anwesenden das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge verlassen. Die Anweisungen des Hauspersonals sind in diesen Fällen unbedingt zu befolgen.
9. HAFTUNG/ SCHADENSERSATZ
Das Schlosstheater Fulda übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Schlosstheater Fulda oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Schadensersatzansprüche von KundInnen aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit Schlosstheater Fulda oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentliche Pflichten verletzt worden sind.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Für Fremdleistungen (z.B. gastronomische Leistungen) haftet nicht das Schlosstheater Fulda, sondern der jeweilige Leistungserbringende direkt.
10. DATENSCHUTZ
Details zu den Datenschutzbestimmungen entnehmen Sie den separaten Datenschutzbestimmungen:
www.fulda.de/datenschutz
11. ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND, SALVATORISCHE KLAUSEL
Es gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen dem Schlosstheater Fulda und KundInnen aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Fulda.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
12. INKRAFTTRETEN
Diese AGB treten zum 13.07.2020 in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Bestimmungen.